Grußwort des Bürgermeisters

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

recht herzlich begrüße ich Sie in unserer Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.

Mit unserem Internetauftritt möchten wir Ihnen wichtige Informationen über die Verbandsgemeinde und unsere 16 Ortsgemeinden sowie die Stadt Hornbach an die Hand geben.

Dass sich unsere Verbandsgemeinde zu einem so gut funktionierenden Gemeinwesen entwickeln konnte, verdankt sie vor allem dem unermüdlichen Eifer und Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Dorf/Stadterneuerungsmaßnahmen, sowie der Ausbau einer modernen Infrastruktur mit Ver- und Entsorgungsanlagen, dem Bau von Turnhallen, Sportstätten, Schulen und Kindertagesstätten, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, haben ihre Attraktivität gestärkt.

Mit unserem Bürgerservice können Sie bereits einige Verwaltungsgeschäfte ganz bequem von zuhause erledigen. Wissenswertes zu den Ortsgemeinden sowie öffentlichen Einrichtungen finden Sie unter der Rubrik „Verwaltung & Gemeinden“. Aufschluss über die Wasser- und Abwasserversorgung innerhalb der Verbandsgemeinde liefert Ihnen die Verbandsgemeindewerke.

Kulturelle Veranstaltungen und viele Freizeit- und Sportangebote unserer Vereine haben einen festen Platz im Veranstaltungskalender.

Besondere Anziehungspunkte sind das Warmfreibad Con Aqua mit Wasserspielplatz in Contwig und unsere 3 Premiumwanderwege in Battweiler, Bechhofen und Hornbach.

Sollten Sie Fragen zu unserem Angebot haben, können Sie sich jederzeit persönlich, telefonisch oder E-Mail an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wenden. Ihre Wünsche, Anregungen und Ideen  werden gerne entgegengenommen.

Ich freue mich auf Ihren Besuch und wünsche viel Spaß beim Erkunden des Internetauftritts.


Björn Bernhard
Bürgermeister





 

Bundestagswahl und Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 23. Februar 2025; Beantragung von Briefwahlunterlagen


Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

 

Wenn Sie an der Bundestagswahl und der Wahl zur Landrätin/zum Landrat per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

 

 

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen.

 

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zurückschicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen.

 

Aufgrund der verkürzten Fristen ist die sichere Methode, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten des Verwaltungsgebäudes einzuwerfen.Sie können außerdem die Briefwahlunterlagen, voraussichtlich ab dem 6. Februar 2025, persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Dort haben Sie die Möglichkeit unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

 

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Montag:          8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:        8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:        8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag:    8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:           8:30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

 




 

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