standesamt

Standesamt

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Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot genannt) kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit.

Bei der Anmeldung sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Gerne geben wir Ihnen die notwendige Auskunft telefonisch (06332-8062-205), durch eine persönliche Vorsprache oder Sie lesen unter Eheschließung Anmelden nach.

Ein Eheschließender oder beide Eheschließende sind ausländische Staatsangehörige:

Eine persönliche Vorsprache der Eheschließenden ist unbedingt erforderlich. Hier ist in der Regel ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich. Bitte bringen Sie eventuell bereits vorhandene Dokumente, Urkunden und den Reisepass des oder der ausländischen Eheschließenden mit.

In allen Fällen erhalten Sie, nach entsprechender Beratung und Information, eine schriftliche Aufstellung der für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen.

Sollte einer der Eheschließenden bei der Anmeldung verhindert sein, bitten wir Sie eine Vollmacht ausgefüllt mit einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers (Vorder- u. Rückseite) mitzubringen.

Die Eheschließung kann in jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Um das Verfahren zu beschleunigen, ist der Wunschtermin mit dem Standesamt, wo die Eheschließung erfolgen soll, abzuklären.

Trauzeugen sind bei der standesamtlichen Eheschließung nicht notwendig. Grundsätzlich können eine oder zwei Personen als Trauzeugen bestimmt werden.

In unserem kleinen Trauzimmer finden neben dem Brautpaar und eventuellen Trauzeugen noch 20 Gäste Platz. Erwarten Sie mehr Gäste steht Ihnen alternativ auch unser größeres Trauzimmer zur Verfügung. Dies hat eine Kapazität von etwa 40 Personen. Trauungen finden im Verwaltungsgebäude grundsätzlich von Montag bis Freitag während unseren Dienstzeiten statt und wird mit dem Brautpaar individuell festgelegt.