Asyl beantragen
Leistungsbeschreibung
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16 a Grundgesetz) oder als Flüchtlinge im Sinne der sogenannten Genfer Flüchtlingskonvention. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Unterstützende Institutionen
Kurztext
Typisierung
An wen muss ich mich wenden?
Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einer der Außenstellen des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.