Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag


An wen muss ich mich wenden?

  • Das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder
  • das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende