aktuelles

Wichtiger Hinweis zum Zahlungsverkehr

Bitte auf richigen Empfängernamen achten!

Zum 5. Oktober trat eine Gesetzesänderung beim Zahlungsverkehr in Kraft. Von diesem Tag an haben Banken und Sparkassen die Pflicht, bei Überweisungen automatisch zu prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Gleiches gilt für Sammel- und Daueraufträge sowie Echtzeit- und Terminüberweisungen. Wichtig ist dabei der richtige und vollständige Empfängername.  Die Verbandsgemeindewerke bitten daher, bei allen Überweisungen an die Werke zukünftig Verbandsgemeindewerke Zweibrücken-Land AöR einzutragen. Abweichende Schreibweisen oder Abkürzungen wie „VG-Werke“ können zu Verzögerungen oder Rücküberweisungen führen. Bitte prüfen Sie Ihre Daueraufträge und Überweisungsvorlagen im Online-Banking auf die richtige Schreibweise des Empfängers und passen Sie diese gegebenenfalls an.