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Landtagswahl am 22. März 2026; Beantragung von Briefwahlunterlagen


Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1. online, über diesen Link            https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=146

2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,

4. per Fax an 06332 / 8062-999 oder

5. durch einfache Email an wahlen@vgzwland.de.

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zurückschicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Montag:           8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:            8:30 Uhr bis 12.00 Uhr