Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. online, über diesen Link https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=146
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,
4. per Fax an 06332 / 8062-999 oder
5. durch einfache Email an wahlen@vgzwland.de.
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zurückschicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr

